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BSG, 11.10.1994 - 1 RK 2/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Krankenversicherung - Ausländer - Arbeitslosigkeit - Heimkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 08.02.1993 - S 21 KR 41/92
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1993 - L 16 KR 44/93
- BSG, 11.10.1994 - 1 RK 2/94
Papierfundstellen
- NZS 1995, 129
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 19.06.1980 - 41/79
Testa
Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 2/94
Soweit in dem Wegfall des Anspruchs zugleich ein Eingriff in das innerstaatliche Recht liegt, ist dieser damit zu rechtfertigen, daß es dem arbeitslosen Arbeitnehmer freisteht, ob er von seinem Mitnahmerecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet (vgl dazu auch EuGH SozR 6050 Art. 69 Nr. 6).In ihnen (…vgl EuGHE 1979, 991, 998 = SozR 6050 Art. 69 Nr. 3; EuGHE 1980, 1979, 1997 f = SozR 6050 Art. 69 Nr. 6) wird die Möglichkeit der Verlängerung davon abhängig gemacht, daß bestimmte Gründe für die nicht fristgerechte Rückkehr maßgeblich sind.
Schließlich hat der EuGH Bedenken gegen die begrenzte Dauer des Leistungsexports in Art. 69 EWGV, die sich aus den Bestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ergeben könnten, in ständiger Rechtsprechung verworfen (SozR 6050 Art. 69 Nr. 6 sowie SozR 3-6050 Art. 69 Nr. 4 und Art. 67 Nr. 1).
- BSG, 15.07.1993 - 1 RK 20/92
Anspruch eines in Deutschland arbeitslos gemeldeten italienischen …
Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 2/94
Mit diesen Vorschriften sind aber - wie sich aus Art. 69 Abs. 2 EWGV Nr. 1408/71 ergibt - nicht die Normen des bisherigen Beschäftigungsstaats gemeint, sondern die anderer EG-Mitgliedstaaten (vgl dazu schon den Vorlagebeschluß des Senats vom 15. Juli 1993 - 1 RK 20/92 - SGb 1994, 25, 29).Auch der EuGH geht somit davon aus, daß der Arbeitslose zur Rückkehr in den früheren Beschäftigungsstaat an sich bereit sein muß und daß die Drei-Monats-Frist nur verlängert werden kann, wenn der Arbeitslose durch von ihm nicht zu beeinflussende Umstände an der Rückkehr gehindert ist (vgl dazu auch den Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 15. Juli 1993, aaO, S 28 f).
- BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 11/92
Saisonarbeit - Leistungsanspruch
Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 2/94
Schließlich hat der EuGH Bedenken gegen die begrenzte Dauer des Leistungsexports in Art. 69 EWGV, die sich aus den Bestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ergeben könnten, in ständiger Rechtsprechung verworfen (SozR 6050 Art. 69 Nr. 6 sowie SozR 3-6050 Art. 69 Nr. 4 und Art. 67 Nr. 1). - EuGH, 20.03.1979 - 139/78
Coccioli
Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 1 RK 2/94
In ihnen (vgl EuGHE 1979, 991, 998 = SozR 6050 Art. 69 Nr. 3;… EuGHE 1980, 1979, 1997 f = SozR 6050 Art. 69 Nr. 6) wird die Möglichkeit der Verlängerung davon abhängig gemacht, daß bestimmte Gründe für die nicht fristgerechte Rückkehr maßgeblich sind.
- BSG, 04.06.2019 - B 3 KR 23/18 R
Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - Zustimmung zum Auslandsaufenthalt in …
Hierfür habe sich das LSG auch nicht auf Urteile des BSG (…vom 19.3.1970 - 5 RKn 47/67 - BSGE 31, 100 = SozR Nr. 39 zu § 182 RVO und vom 11.10.1994 - 1 RK 2/94 - SozR 3-6050 Art. 25 Nr. 1) mangels vergleichbarer Konstellation berufen dürfen.Die Zustimmung ist als "Anspruch auf Erteilung der Zustimmung" ausgestaltet (vgl bereits BSG Urteil vom 11.10.1994 - 1 RK 2/94 - SozR 3-6050 Art. 25 Nr. 1 S 2) und bedarf der Bekanntgabe gegenüber dem Versicherten.
- LSG Bayern, 12.02.2004 - L 9 AL 63/02
Grundlagen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe; …
Zutreffend hat das SG auch den hilfsweise geltend gemachten Antrag auf Alhi abgelehnt, § 190 SGB III. Denn ungeachtet des Vorbezuges von aus Frankreich gemäß Art. 69, 70 der EWG-Verordnung 1408/71 exportierten Alg innerhalb der einjährigen Vorfrist im Sinne des § 192 SGB III (01. mit 14.10.1998) kommt diesem Leistungsbezug nach französischem Recht, für dessen Zahlungsmodalitäten lediglich das Recht des (deutschen) Aufnahmestaates gilt, in den sich der Kläger auf Arbeitssuche begeben hat, wegen des im Folgenden dargestellten Erlöschens des Anspruchs Ende Dezember 1998 keine Bedeutung zu für einen etwaigen Anspruch auf Anschluss-Alhi ab 16.01.1999, vgl. BSG SozR 6050 Art. 69 Nr. 7, EuGHE 1980 Seite 1979, SozR 3-6050 Art. 69 Nr. 6 S.22.Ein exportierter Leistungsanspruch wie der des Klägers erlischt nämlich ansonsten vollständig mit Ablauf der Dreimonatsfrist für eine Leistungszahlung in einem anderen Mitgliedsland, vgl. BSG SozR 3-6050 Art. 25 Nr. 1.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2004 - L 16 KR 185/02
Krankenversicherung
So können Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts etwas anderes vorsehen und auch aus den besonderen Teilen des SGB kann sich Abweichendes ergeben (§ 37 SGB I - vgl. auch BSG Urt.v. 11.10.1994 1 RK 2/94 = SozR 3-6050 Art. 25 Nr. 1). - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1996 - L 5 KR 102/95
Krankenversicherung
Im Einklang mit der Entstehungsgeschichte zeigt die Systematik, daß § 16 Abs. 4 eine Ausnahmebestimmung zu § 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist (vgl. dementsprechend BSG, Urteil vom 11.10.1994, 1 RK 2/94, Bl. 5).